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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

§ 54 GO LT - Untersuchungsausschüsse

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Hessischen Landtags
Redaktionelle Abkürzung
GO LT,HE
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
12-19

Einsetzung, Zusammensetzung und Aufgaben der Untersuchungsausschüsse richten sich nach der Verfassung des Landes Hessen und den geltenden Gesetzen.