Gesetz über die juristische Ausbildung im Land Mecklenburg-Vorpommern
Juristenausbildungsgesetz (JAG M-V)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die juristische Ausbildung im Land Mecklenburg-Vorpommern Juristenausbildungsgesetz (JAG M-V)
Amtliche Abkürzung
JAG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
306-1

Vom 16. Dezember 1992 (GVOBl. M-V S. 725; GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 306-1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 589)

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Ausbildung und Prüfungen
Studium1
Erste juristische Prüfung2
Schwerpunktbereichsprüfung2a
Vorbereitungsdienst3
Zweite juristische Staatsprüfung4
Prüfungsabschnitte5
Beiziehung von Akten zu Ausbildungs- und Prüfungszwecken6
Teil 2
Gemeinsame Vorschriften für die staatliche Pflichtfachprüfung und die Zweite juristische Staatsprüfung
Abschnitt 1
Landesjustizprüfungsamt
Prüfungsämter7
Besetzung8
Nebenamtliche Mitglieder9
Dauer der Mitgliedschaft10
Prüferinnen und Prüfer und Prüfungsausschüsse11
Unabhängigkeit12
Abschnitt 2
Verfahren
Zuständigkeiten13
Rücktritt und Versäumnis14
Ordnungswidriges Verhalten15
Wiederholung der Prüfung nach Nichtbestehen16
Widerspruchsverfahren17
Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen18
Teil 3
Staatliche Pflichtfachprüfung
Zulassungsvoraussetzungen19
Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse20
Wiederholung der Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung20a
Teil 4
Vorbereitungsdienst
Aufnahme21
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, Verordnungsermächtigung21a
Vorbereitungsdienst in Teilzeit21b
Ausbildungskapazität und Vergabeverfahren22
Entlassung23
Beendigung24
Zuständigkeiten25
Teil 5
Zweite juristische Staatsprüfung
Zulassungsvoraussetzungen26
Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse27
Wiederholung der Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung27a
Teil 6
Schlussvorschriften
Ermächtigungen28
Übergangsvorschriften29
In-Kraft-Treten30