§ 28 POG - Gefahrenabwehrverordnungen der Bezirksregierungen
Bibliographie
- Titel
- Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- Amtliche Abkürzung
- POG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2012-1
Die Bezirksregierungen können als Bezirksordnungsbehörden für ihren Dienstbezirk oder Teile davon, wenn mehr als ein Dienstbezirk einer Kreisordnungsbehörde betroffen ist, Gefahrenabwehrverordnungen erlassen.