§ 204 AFG
Bibliographie
- Titel
- Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
- Amtliche Abkürzung
- AFG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 810-1
Mitglieder von Organen dürfen in der Übernahme oder Ausübung ihres Amtes nicht beschränkt und wegen der Übernahme oder Ausübung des Amtes nicht benachteiligt werden.