Art. 1 BayLaBG - Rechtsform

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Bayerische Landesbank (Bayerisches Landesbank-Gesetz - BayLaBG)
Amtliche Abkürzung
BayLaBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
762-6-F

(1) Die Bayerische Landesbank ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in München.

(2) Innerhalb der Bank bestehen als rechtlich unselbständige Anstalten die Bayerische Landesbodenkreditanstalt, Anstalt der Bayerischen Landesbank, als ein Organ der staatlichen Wohnungspolitik, deren Aufgabe das Fördergeschäft ist, und die Bayerische Landesbausparkasse, Anstalt der Bayerischen Landesbank, deren Aufgabe das Bausparkassengeschäft ist.