§ 9 HeimG - Abweichende Vereinbarungen

Bibliographie

Titel
Heimgesetz
Redaktionelle Abkürzung
HeimG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2170-5

Vereinbarungen, die zum Nachteil der Bewohnerin oder des Bewohners von den §§ 5 bis 8 abweichen, sind unwirksam.