§ 9 HeimG - Abweichende Vereinbarungen
Bibliographie
- Titel
- Heimgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- HeimG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2170-5
Vereinbarungen, die zum Nachteil der Bewohnerin oder des Bewohners von den §§ 5 bis 8 abweichen, sind unwirksam.