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§ 24 HeimG - Anwendbarkeit der Gewerbeordnung

Bibliographie

Titel
Heimgesetz
Redaktionelle Abkürzung
HeimG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2170-5

Auf die den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Heime, die gewerblich betrieben werden, finden die Vorschriften der Gewerbeordnung Anwendung, soweit nicht dieses Gesetz besondere Bestimmungen enthält.