§ 41 SWG - Bewirtschaftungspläne
(zu § 36b WHG)
Bibliographie
- Titel
- Saarländisches Wassergesetz (SWG)
- Amtliche Abkürzung
- SWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 753-1
Das Ministerium für Umwelt stellt die Bewirtschaftungspläne auf. Bewirtschaftungspläne sind auch für Quellbereiche oberirdischer Gewässer zu erstellen. Die §§ 1 a und 36 b Abs. 2 WHG gelten entsprechend. Die anerkannten Regeln zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten für Grundwasser zum Schutz vor nachteiligen Veränderungen der Beschaffenheit sind zu beachten.