§ 41 SWG - Bewirtschaftungspläne
(zu § 36b WHG)

Bibliographie

Titel
Saarländisches Wassergesetz (SWG)
Amtliche Abkürzung
SWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
753-1

Das Ministerium für Umwelt stellt die Bewirtschaftungspläne auf. Bewirtschaftungspläne sind auch für Quellbereiche oberirdischer Gewässer zu erstellen. Die §§ 1 a und 36 b Abs. 2 WHG gelten entsprechend. Die anerkannten Regeln zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten für Grundwasser zum Schutz vor nachteiligen Veränderungen der Beschaffenheit sind zu beachten.