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Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(Soldatenversorgungsgesetz - SVG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
Amtliche Abkürzung
SVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
53-4

In der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 1995 (BGBl. I S. 50)

Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1666)

Inhaltsübersicht(2)§§
Erster Teil
Einleitende Vorschriften
1.
Persönlicher Geltungsbereich1
1a.
Regelung durch Gesetz1a
2.
Wehrdienstzeit2
Zweiter Teil
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung
Abschnitt I
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit
1.
Arten3
2.
Allgemeinberuflicher Unterricht und Fachausbildung4 bis 5a
3.
Eingliederung in das spätere Berufsleben
a)
Allgemeines6
b)
Durchführung der Eingliederungsmaßnahmen7
c)
Anrechnung der Zeit der Fachausbildung und der Wehrdienstzeit8 und 8a
d)
Eingliederungsschein und Zulassungsschein9
e)
Stellenvorbehalt10
4.
Dienstzeitversorgung
a)
Übergangsgebührnisse und Ausgleichsbezüge11 und 11a
b)
Übergangsbeihilfe12
5.
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung in besonderen Fällen
a)
Übergangsbeihilfe bei kurzen Wehrdienstzeiten13
b)
Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse13a
c)
Beurlaubung ohne Dienstbezüge13b und 13c
d)
Versorgung beim Ruhen der Rechte und Pflichten13d
Abschnitt II
Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten
1.
Arten14
2.
Ruhegehalt
a)
Allgemeines15
b)
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge17 bis 19
c)
Ruhegehaltfähige Dienstzeit20 bis 25
d)
Höhe des Ruhegehaltes26
e)
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes26a und 26b
3.
Unfallruhegehalt27
4.
Kapitalabfindung28 bis 35
5.
Unterhaltsbeitrag36
6.
Übergangsgeld37
7.
Ausgleich bei Altersgrenzen38
8.
Berufsförderung der Berufssoldaten39 und 40
Abschnitt III
Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten
1.
Hinterbliebene von wehrpflichtigen Soldaten und Soldaten auf Zeit41 und 42
2.
Hinterbliebene von Berufssoldaten43
3.
Bezüge bei Verschollenheit44
4.
Hinterbliebene von weiblichen Soldaten44a
Abschnitt IV
Gemeinsame Vorschriften für Soldaten und ihre Hinterbliebenen
1.
Anwendungsbereich45
2.
Zahlung der Versorgungsbezüge, Bewilligung und Zahlungsweise46
3.
Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzuwendung47
4.
Pfändung, Abtretung und Verpfändung48
5.
Rückforderung49
6.
Aufrechnung und Zurückbehaltung50
7.
(weggefallen)51
8.
(weggefallen)52
9.
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Verwendungseinkommen53
9a.
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit sonstigem Erwerbseinkommen54
10.
Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge55 bis 55b
10a.
Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung55c und 55d
11.
Verlust der Versorgung56 und 57
12.
Entziehung der Versorgung58
13.
Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene59
14.
Anzeigepflicht60
15.
Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge61
Abschnitt V
Sondervorschriften
1.
Umzugskostenvergütung62
2.
Einmalige Unfallentschädigung für besonders gefährdete Soldaten63
3.
Einmalige Entschädigung63a
4.
Schadensausgleich in besonderen Fällen63b
5.
Weitergewährung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten63c
6.
Versorgung bei gefährlichen Auslandsverwendungen 63d
Abschnitt VI
Übergangsvorschriften
1.
Anrechnung früherer Dienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit64 bis 69
2.
Anrechnung anderer Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit70
3.
(weggefallen)71
4.
(weggefallen)72
5.
Soldaten auf Zeit, die in der ehemaligen Wehrmacht Wehrdienst geleistet haben, und ihre Hinterbliebenen 73 und 74
6.
Freiwillige Soldaten im Dienstverhältnis nach dem Freiwilligengesetz75
7.
Ehemalige Vollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz76
8.
Geburtsjahrgänge 1927 bis 194477
8a.
Versorgung wegen eines während des Ersten oder Zweiten Weltkrieges erlittenen Kriegsunfalles77a
8b.
Versorgung wegen eines in der Kriegsgefangenschaft erlittenen Unfalles77b
9.
(weggefallen)78
10.
(weggefallen)79
11.
Übergangsvorschrift aus Anlaß des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes vom 6. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2588)79a
Dritter Teil
Beschädigtenversorgung
Abschnitt I
Versorgung beschädigter Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, gleichgestellter Zivilpersonen und ihrer Hinterbliebenen
1.
Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung80
2.
Wehrdienstbeschädigung81
2a.
Versorgung in besonderen Fällen81a bis 81d
3.
Heilbehandlung in besonderen Fällen82
4.
Versorgungskrankengeld in besonderen Fällen, Beginn der Versorgung83
5.
Zusammentreffen von Ansprüchen84
Abschnitt II
Versorgung beschädigter Soldaten während des Wehrdienstverhältnisses und Sondervorschriften
1.
Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung85
2.
Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen86
Vierter Teil
Fürsorgeleistungen an ehemalige Soldaten auf Zeit bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenbeihilfe, Arbeitslosenhilfe)86a
Fünfter Teil
Organisation, Verfahren, Rechtsweg
1.
Dienstzeitversorgung87
2.
Beschädigtenversorgung88
3.
Arbeitslosenbeihilfe, Arbeitslosenhilfe88a
Sechster Teil
Schlußvorschriften
1.
Begrenzung von Geldleistungen89
1a.
Dienstbezüge89a
1b.
Anpassung der Versorgungsbezüge89b
2.
Gebietsbestimmung90
3.
Dienstzeiten außerhalb des Reichsgebietes91
3a.
Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung91a
3b.
(weggefallen)91b
4.
Erlaß von Verwaltungsvorschriften92
4a.
Übergangsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands92a
4b.
Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn92b
4c.
Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung eines Soldaten im Ruhestand in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn im Beitrittsgebiet92c
5.
Benennung eines Kontos93
6.
Anwendung bisherigen und neuen Rechts ab 1. Januar 1977 und neuen Rechts ab 1. Januar 1992 für bereits am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger94
6a.
Anwendung bisherigen und neuen Rechts ab 1. Januar 1992 für Versorgungsempfänger, bei denen der Versorgungsfall in der Zeit vom 1. Januar 1977 bis zum 31. Dezember 1991 eingetreten ist94a
6b.
Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Berufssoldaten94b
6c.
Erneute Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten nach dem 31. Dezember 199194c
7.
Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 bewilligte Freistellungen oder eingetretene Versorgungsfälle95
8.
(weggefallen)96
9.
(In-Kraft-Treten)97

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.