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SVG - Soldatenversorgungsgesetz
§§ 89 - 108, Teil 6 - Schlussvorschriften
§§ 89 - 108, Teil 6 - Schlussvorschriften
§ 89 SVG (weggefallen)
§ 89a SVG, Dienstbezüge
§ 89b SVG, Anpassung der Versorgungsbezüge
§ 89c SVG, Sonderzahlungen zur Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise im Jahr 2023
§ 90 SVG, Anrechnung von Geldleistungen
§ 91 SVG (weggefallen)
§ 91a SVG, Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung
§ 91b SVG, Bußgeldvorschrift
§ 92 SVG, Erlass von Verwaltungsvorschriften
§ 92a SVG, Übergangsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 92b SVG, Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstherrn
§ 92c SVG, Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 93 SVG, Benennung eines Kontos
§ 94 SVG, Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 94a SVG, Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 94b SVG, Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Berufssoldaten
§ 94c SVG, Erneute Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten
§ 95 SVG, Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle
§ 96 SVG, Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Soldaten
§ 96a SVG, Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Berufssoldaten
§ 97 SVG, Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 98 SVG, Übergangsregelungen aus Anlass des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes
§ 98a SVG, Übergangsregelung aus Anlass des Wegfalls des Instituts der Anstellung
§ 99 SVG, Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
§ 100 SVG, Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 101 SVG, Übergangsregelungen aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes
§ 102 SVG, Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
§ 103 SVG, Übergangsregelung aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes
§ 104 SVG, Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen aus einer Beschäftigung in der Flüchtlingshilfe
§ 105 SVG, Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
§ 106 SVG, Übergangsregelungen aus Anlass des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes sowie des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes
§ 106a SVG, Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
§ 107 SVG, Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
§ 107a SVG, Übergangsregelung zur Minderung der Förderungsdauer
§ 107b SVG, Übergangsregelung aus Anlass der Einführung von Stellenzulagen
§ 108 SVG, Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts