§ 11c TierSchG
Bibliographie
- Titel
- Tierschutzgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- TierSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 7833-3
Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.