§ 2a ThürFGtG - Gedenktage
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürFGtG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 113-2
(1) Der 8. Mai ist Gedenktag anlässlich der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges in Europa.
(2) Der 17. Juni ist Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts.