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§ 24 SH AbgG - Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Schleswig-Holsteinisches Abgeordnetengesetz - SH AbgG)
Amtliche Abkürzung
SH AbgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
1101-5

Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, sind für die Versorgung die für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden.