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Schleswig-Holstein
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SH AbgG,SH - Schleswig-Holsteinisches Abgeordnetengesetz
§§ 46 - 46d, Abschnitt V - Unabhängigkeit der Mitglieder des Landtages
§§ 46 - 46d, Abschnitt V - Unabhängigkeit der Mitglieder des Landtages
§ 46 SH AbgG, Ausübung des Mandats
§ 46a SH AbgG, Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte bei der Normsetzung
§ 46b SH AbgG, Verbot der entgeltlichen Mitwirkung an Geschäften Dritter
§ 46c SH AbgG, Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte in Einzelangelegenheiten
§ 46d SH AbgG, Zukünftige Vermögensvorteile, Sanktionen