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Schleswig-Holstein
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SH AbgG,SH - Schleswig-Holsteinisches Abgeordnetengesetz
§§ 56 - 61, Abschnitt VII - Weitergeltung alten Rechts, Übergangsregelungen
§§ 56 - 61, Abschnitt VII - Weitergeltung alten Rechts, Übergangsregelungen
§ 56 SH AbgG, Weitergeltung alten Rechts
§ 57 SH AbgG, Übergangsregelungen für Abgeordnete der 16. Wahlperiode
§ 58 SH AbgG, Übergangsregelung für Abgeordnete der 17. Wahlperiode
§ 59 SH AbgG, Übergangsregelung für ehemalige Abgeordnete der 16. bis 19. Wahlperiode
§ 60 SH AbgG, Weiteranwendung bisherigen Rechts
§ 61 SH AbgG, Übergangsregelung für die Verhaltensregeln