§ 8e SaarlUVPG - Durchführung der Strategischen Umweltprüfung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz Nr. 1507 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Saarland (SaarlUVPG)
- Amtliche Abkürzung
- SaarlUVPG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 2128-19
Für Pläne und Programme im Sinne der Anlage 3, für die eine Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung besteht oder im Einzelfall festgestellt wird, ist eine Prüfung nach den Vorschriften des Teils 3 Abschnitt 2 und des Teils 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie den hierzu ergangenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften durchzuführen.