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  • ab 01.01.2003 (außer Kraft)

§ 28 HKHG - Förderung von Anlauf-, Umstellungs- und Grundstückskosten (1)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen (Hessisches Krankenhausgesetz 2002 - HKHG)
Amtliche Abkürzung
HKHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
351-66

Eine Betriebsgefährdung im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes durch Anlauf-, Umstellungs- oder Grundstückskosten liegt nur vor, wenn mit dem dem Krankenhaus zur Verfügung stehenden Vermögen eine Finanzierung dieser Kosten nicht möglich ist und deshalb eine ausreichende Versorgung der Patienten im Rahmen der Aufgabenstellung des Krankenhauses beeinträchtigt würde.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2011 durch § 43 des Gesetzes i.d.F. vom 19. November 2008 (GVBl. I S. 986). Zur weiteren Anwendung s. § 39 des Gesetzes vom 21. Dezember 2010 (GVBl. I S. 587).