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  • ab 01.03.2006 (aktuelle Fassung)

§ 37 DHPolG - Weitere Aufgaben des Kuratoriums

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei (Polizeihochschulgesetz - DHPolG)
Amtliche Abkürzung
DHPolG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
205

(1) Das Kuratorium hat - soweit nicht gesondert geregelt - insbesondere folgende Aufgaben:

  1. 1.
    Erlass der Prüfungsordnung,
  2. 2.
    Bestellung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse,
  3. 3.
    Initiierung und Genehmigung von Weiterbildungsveranstaltungen, vor allem der Seminare,
  4. 4.
    Erteilung von Forschungsaufträgen,
  5. 5.
    Genehmigung der Entscheidungen der Präsidentin oder des Präsidenten zur Organisation von Studium und Weiterbildung (§ 11).

(2) Bei der Vorbereitung einer Prüfungsordnung sind die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften auf Bundesebene zu beteiligen.