§ 61 BremRiG - Disziplinarmaßnahmen
Bibliographie
- Titel
- Bremisches Richtergesetz (BremRiG)
- Amtliche Abkürzung
- BremRiG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 301-a-1
Durch Disziplinarverfügung kann nur ein Verweis verhängt werden.
Durch Disziplinarverfügung kann nur ein Verweis verhängt werden.