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  • ab [ohne Datum] (aktuelle Fassung)

§ 2 RPflStVtrG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
Redaktionelle Abkürzung
RPflStVtrG,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
302-2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.