Versionsverlauf


  • ab 28.09.2001 (aktuelle Fassung)

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
Redaktionelle Abkürzung
RPflStVtrG,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
302-2

Vom 21. August 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 150)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: