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Sozialgesetzbuch (SGB)
Viertes Buch (IV)
- Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -
Redaktionelle Abkürzung
SGB IV
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-4-1

Vom 23. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3845) (15)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 986)(16)(17)(18)

Redaktionelle Inhaltsübersicht(2)§§ 
Erster Abschnitt
Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Erster Titel
Geltungsbereich und Umfang der Versicherung
Sachlicher Geltungsbereich1
Versicherter Personenkreis2
Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich3
Ausstrahlung4
Einstrahlung5
Vorbehalt abweichender Regelungen6
Zweiter Titel
Beschäftigung und selbständige Tätigkeit
Beschäftigung7
Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit8
Beschäftigungsort9
Beschäftigungsort für besondere Personengruppen10
Tätigkeitsort11
Hausgewerbetreibende, Heimarbeiter und Zwischenmeister12
Seeleute und deutsche Seeschiffe13
Dritter Titel
Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen
Arbeitsentgelt14
Arbeitseinkommen15
Gesamteinkommen16
Verordnungsermächtigung17
Umrechnung von ausländischem Einkommen17a
Bezugsgröße18
Vierter Titel
Einkommen beim Zusammentreffen mit Hinterbliebenenrenten
Art des zu berücksichtigenden Einkommens18a
Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens18b
Erstmalige Ermittlung des Einkommens18c
Einkommensänderungen18d
Ermittlung von Einkommensänderungen18e
Fünfter Titel
Verwendung der Versicherungsnummer
Zulässigkeit der Verwendung18f
Angabe der Versicherungsnummer 18g
Zweiter Abschnitt
Leistungen und Beiträge
Erster Titel
Leistungen19
Zweiter Titel
Beiträge
Aufbringung der Mittel20
Bemessung der Beiträge21
Entstehen der Beitragsansprüche, Zusammentreffen mehrerer Beschäftigungen22
Fälligkeit23
Säumniszuschlag24
Verjährung25
Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge26
Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs27
Verrechnung und Aufrechnung des Erstattungsanspruchs28
Dritter Abschnitt
Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Erster Titel
Meldungen des Arbeitgebers und ihre Weiterleitung
Meldepflicht 28a
Aufgaben der Einzugsstelle bei Meldungen 28b
Verordnungsermächtigung28c
Zweiter Titel
Verfahren und Haftung bei der Beitragszahlung
Gesamtsozialversicherungsbeitrag 28d
Zahlungspflicht, Vorschuß 28e
Aufzeichnungspflicht, Nachweise der Beitragsabrechnung und der Beitragszahlung 28f
Beitragsabzug 28g
Einzugsstellen 28h
Zuständige Einzugsstelle 28i
Weiterleitung und Abstimmung von Beiträgen (3)28k
Vergütung 28l
Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen 28m
Verordnungsermächtigung28n
Dritter Titel
Auskunfts- und Vorlagepflicht, Prüfung, Schadensersatzpflicht und Verzinsung
Auskunfts- und Vorlagepflicht des Beschäftigten 28o
Beitragsüberwachung28p
Prüfung bei den Einzugsstellen 28q
Schadensersatzpflicht, Verzinsung 28r
Vierter Abschnitt
Träger der Sozialversicherung
Erster Titel
Verfassung
Rechtsstellung29
Eigene und übertragene Aufgaben30
Organe31
Gemeinsame Organe32
Vertreterversammlung33
Satzung34
Vorstand35
Geschäftsführer36
Besondere Ausschüsse36a
Verhinderung von Organen37
Beanstandung von Rechtsverstößen38
Versichertenälteste und Vertrauensmänner39
Ehrenämter40
Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen41
Haftung42
Zweiter Titel
Zusammensetzung, Wahl und Verfahren der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten und Vertrauensmänner
Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane43
Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane44
Sozialversicherungswahlen45
Wahl der Vertreterversammlung46
Gruppenzugehörigkeit47
Vorschlagslisten48
Vorschlagsrecht der Arbeitnehmervereinigungen48a
Feststellungsverfahren48b
Feststellung der allgemeinen Vorschlagsberechtigung48c
Übergangsregelungen48d
Stimmenzahl49
Wahlrecht50
Wählbarkeit51
Wahl des Vorstandes52
Wahlorgane53
Durchführung der Wahl54
(weggefallen)54a
Wahlunterlagen55
Wahlordnung56
Rechtsbehelfe im Wahlverfahren57
Amtsdauer58
Verlust der Mitgliedschaft59
Ergänzung der Selbstverwaltungsorgane60
Wahl der Versichertenältesten und der Vertrauensmänner61
Vorsitzende der Selbstverwaltungsorgane62
Beratung63
Beschlußfassung64
Getrennte Abstimmung65
Erledigungsausschüsse66
Dritter Titel
Haushalts- und Rechnungswesen
Aufstellung des Haushaltsplans67
Bedeutung und Wirkung des Haushaltsplans68
Ausgleich und Wirtschaftlichkeit69
Haushaltsplan70
Haushaltsplan der Bundesknappschaft71
Vorläufige Haushaltsführung72
Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben73
Nachtragshaushalt74
Verpflichtungsermächtigungen75
Erhebung der Einnahmen76
Rechnungsabschluß, Jahresrechnung und Entlastung77
Verordnungsermächtigung78
Geschäftsübersichten und Statistiken79
Vierter Titel
Vermögen
Verwaltung der Mittel80
Betriebsmittel81
Rücklage82
Anlegung der Rücklage83
Beleihung von Grundstücken84
Genehmigungsbedürftige Vermögensanlagen85
Ausnahmegenehmigung86
Fünfter Titel
Aufsicht
Umfang der Aufsicht87
Prüfung und Unterrichtung88
Aufsichtsmittel89
Aufsichtsbehörden90
Fünfter Abschnitt
Versicherungsbehörden
Arten91
Versicherungsämter92
Aufgaben der Versicherungsämter93
Bundesversicherungsamt94
Sechster Abschnitt
Sozialversicherungsausweis, Meldungen
Erster Titel
Sozialversicherungsausweis
Grundsatz (4)95
Ausstellung des Sozialversicherungsausweises(5)96
Inhalt (6)97
Pflichten des Arbeitgebers (7)98
Pflichten des Beschäftigten (8)99
Hinterlegung (9)100
Verordnungsermächtigung101
Zweiter Titel
Meldungen
Kontrollmeldung (10)102
Sofortmeldung 103
Meldung für geringfügig Beschäftigte 104
Auskunftspflicht des Beschäftigten und Aufgaben der Einzugsstellen (11)105
Verordnungsermächtigung106
Dritter Titel
Gemeinsame Vorschriften
Prüfungen (12)107
Leistungserstattung (13)108
Ausnahmen (14)109
Verordnungsermächtigung 110
Siebter Abschnitt
Bußgeldvorschriften
Bußgeldvorschriften (15)111
Allgemeines über Bußgeldvorschriften 112
Zusammenarbeit mit anderen Behörden 113

(15) Red. Anm.:

Artikel 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - vom 23. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3845)

(16) Red. Anm.:

Gemäß Artikel 84 des Gesetzes vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 986) gilt dieses Gesetz nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgsesetzes.

(17) Red. Anm.:

Gemäß Artikel 11 Abs. 3 des Gesetzes vom 6. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1822) treten die §§ 95, 96 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2 und 3, §§ 97 bis 100, § 102 Abs. 1, § 105 Abs. 1, § 107 Abs. 1 Satz 1 und 3, §§ 108,  109 Abs. 2 § 111 Abs. 1 Nr. 5 und 6 erst am 1. Juli 1991 in Kraft.

(18) Red. Anm.:

Gemäß Artikel 19 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2330) tritt § 28k Abs. 2 am 1. Januar 1991 in Kraft.

(1) Red. Anm.:

Inhaltsübersicht redaktionell angepasst

(2) Red. Anm.:

Absatz 2 dieser Einzelvorschrift tritt erst am 1. Januar 1991 in Kraft.

(3) Red. Anm.:

Diese Einzelvorschrift tritt erst am 1. Juli 1991 in Kraft.

(4) Red. Anm.:

Abs. 1 Satz 1 und 3 sowie Abs. 2 und 3 dieser Einzelvorschrift treten erst am 1.  Juli 1991 in Kraft.

(5) Red. Anm.:

Diese Einzelvorschrift tritt erst am 1. Juli 1991 in Kraft.

(6) Red. Anm.:

Diese Einzelvorschrift tritt erst am 1. Juli 1991 in Kraft.

(7) Red. Anm.:

Diese Einzelvorschrift tritt erst am 1. Juli 1991 in Kraft.

(8) Red. Anm.:

Diese Einzelvorschrift tritt erst am 1. Juli 1991 in Kraft.

(9) Red. Anm.:

Abs. 1 dieser Einzelvorschrift tritt erst am 1.  Juli 1991 in Kraft.

(10) Red. Anm.:

Abs. 1 dieser Einzelvorschrift tritt erst am 1.  Juli 1991 in Kraft.

(11) Red. Anm.:

Abs. 1 Satz 1 und 3 dieser Einzelvorschrift treten erst am 1.  Juli 1991 in Kraft.

(12) Red. Anm.:

Diese Einzelvorschrift tritt erst am 1.  Juli 1991 in Kraft.

(13) Red. Anm.:

Abs. 2 dieser Einzelvorschrift tritt erst am 1.  Juli 1991 in Kraft.

(14) Red. Anm.:

Abs. 1 Nr. 5 und 6 dieser Einzelvorschrift treten erst am 1.  Juli 1991 in Kraft.