§ 133e GewO - Ausnahmen bei technischen AngestelltenBibliographieTitelGewerbeordnungRedaktionelle AbkürzungGewONormtypGesetzNormgeberBundGliederungs-Nr.7100-1 Auf von Gewerbeunternehmen beschäftigte technische Angestellte finden die Bestimmungen des § 125 Anwendung, dagegen nicht die Bestimmungen des § 119a.