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  • ab 01.02.2010 (aktuelle Fassung)

§ 124 LBG LSA - Zuordnung der Laufbahngruppen

Bibliographie

Titel
Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz - LBG LSA) 
Amtliche Abkürzung
LBG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2030.77

Beamtinnen und Beamte sowie Bewerberinnen und Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die die Laufbahnbefähigung nach bisherigem Recht erworben haben oder erwerben, besitzen die Befähigung für eine Laufbahn nach § 13. Dabei entspricht

  1. 1.

    die Laufbahngruppe des einfachen Dienstes der Laufbahngruppe 1 mit dem ersten Einstiegsamt,

  2. 2.

    die Laufbahngruppe des mittleren Dienstes der Laufbahngruppe 1 mit dem zweiten Einstiegsamt,

  3. 3.

    die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes der Laufbahngruppe 2 mit dem ersten Einstiegsamt und

  4. 4.

    die Laufbahngruppe des höheren Dienstes der Laufbahngruppe 2 mit dem zweiten Einstiegsamt.