§ 124 LBG LSA - Zuordnung der Laufbahngruppen
Bibliographie
- Titel
- Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz - LBG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- LBG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2030.77
Beamtinnen und Beamte sowie Bewerberinnen und Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die die Laufbahnbefähigung nach bisherigem Recht erworben haben oder erwerben, besitzen die Befähigung für eine Laufbahn nach § 13. Dabei entspricht
- 1.
die Laufbahngruppe des einfachen Dienstes der Laufbahngruppe 1 mit dem ersten Einstiegsamt,
- 2.
die Laufbahngruppe des mittleren Dienstes der Laufbahngruppe 1 mit dem zweiten Einstiegsamt,
- 3.
die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes der Laufbahngruppe 2 mit dem ersten Einstiegsamt und
- 4.
die Laufbahngruppe des höheren Dienstes der Laufbahngruppe 2 mit dem zweiten Einstiegsamt.