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  • ab 01.12.1974 (aktuelle Fassung)

§ 4 ASiG - Anforderungen an Betriebsärzte

Bibliographie

Titel
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Redaktionelle Abkürzung
ASiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
805-2

Der Arbeitgeber darf als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.