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§ 1 NamÄndG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz - NamÄndG)
Amtliche Abkürzung
NamÄndG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
401-1

Der Familienname eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Staatenlosen oder heimatlosen Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder eines Asylberechtigten oder ausländischen Flüchtlings mit Wohnsitz im Inland kann auf Antrag geändert werden.