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§ 8 AFWoG - Geltung für Bergarbeiterwohnungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG)
Amtliche Abkürzung
AFWoG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2330-22-2

Dieses Gesetz ist auf Inhaber von Wohnungen, die nach dem Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau gefördert worden sind, entsprechend anzuwenden, wenn der Wohnungsinhaber nicht wohnungsberechtigt im Sinne des § 4 Abs. 1 Buchstabe a, b oder c des genannten Gesetzes ist.