§ 46 GemHVO - Begriffsbestimmungen (1)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO)
- Amtliche Abkürzung
- GemHVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2020.1
Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die nachfolgenden Begriffe zugrundezulegen:
- 1.
Anlagekapital
das für das Anlagevermögen von kostenrechnenden Einrichtungen gebundene Kapital (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der Abschreibungen); - 2.
Anlagevermögen
die Teile des Vermögens, die dauernd der Aufgabenerfüllung dienen,
im Einzelnen:- a)
Grundstücke,
- b)
bewegliche Sachen mit Ausnahme geringwertiger Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkommensteuergesetzes,
- c)
dingliche Rechte,
- d)
Beteiligungen sowie Wertpapiere, die die Gemeinde zum Zwecke der Beteiligung erworben hat,
- e)
Forderungen aus Darlehn, die die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat,
- f)
Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen,
- g)
das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen mit Sonderrechnung eingebrachte Eigenkapital;
- 3.
Außerplanmäßige Ausgaben
Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt und keine Haushaltsausgabereste aus den Vorjahren verfügbar sind; - 4.
Baumaßnahmen
die Ausführung von Bauten (Neu-, Erweiterungs- und Umbauten) sowie die Instandsetzung an Bauten, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dient; - 5.
Durchlaufende Gelder
Beträge, die für einen Dritten lediglich vereinnahmt und verausgabt werden; - 6.
Erlass
Verzicht auf einen Anspruch; - 7.
Fehlbetrag
der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll-Ausgaben in der Haushaltsrechnung höher sind als die Solleinnahmen; - 8.
Fremde Mittel
die in § 13 Nrn. 2 und 3 genannten Beträge; - 9.
Geldanlage
der Erwerb von Wertpapieren und Forderungen aus Mitteln des Kassenbestands oder aus den den Rücklagen zugewiesenen Mitteln; - 10.
Haushaltsreste
Einnahme- und Ausgabeansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden; - 11.
Haushaltsvermerke
einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen des Haushaltsplans (z.B. Vermerk über Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Zweckbindung, kw-Vermerke, Sperrvermerke); - 12.
Innere Darlehn
die vorübergehende Inanspruchnahme von Mitteln- a)
der Sonderrücklagen,
- b)
der Sondervermögen ohne Sonderrechnung als Deckungsmittel im Vermögenshaushalt;
- 13.
Investitionen
Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens; - 14.
Investitionsförderungsmaßnahmen
Zuweisungen, Zuschüsse und Darlehn für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung; - 15.
Ist-Ausgaben
die tatsächlichen Ausgaben der Kasse; - 16.
Isteinnahmen
die tatsächlichen Einnahmen der Kasse; - 17.
Kassenreste
die Beträge, um die die Solleinnahmen höher sind als die Isteinnahmen (Kasseneinnahmereste) bzw. die Soll-Ausgaben höher sind als die Ist-Ausgaben (Kassenausgabereste) und die in einem späteren Haushaltsjahr zu zahlen sind; - 18.
Kredite
das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite; - 19.
Niederschlagung
die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne Verzicht auf den Anspruch selbst; - 20.
Schulden
Zahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen sowie aus der Aufnahme von Kassenkrediten; - 21.
Soll-Ausgaben
die bis zum Abschlusstag zu leistenden und auf Grund von Auszahlungsanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Ausgaben; - 22.
Solleinnahmen
die bis zum Ende des Haushaltsjahres fälligen oder darüber hinaus gestundeten, auf Grund von Annahmeanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Einnahmen, ohne die erlassenen und niedergeschlagenen Beträge; - 23.
Tilgung von Krediten
- a)
Ordentliche Tilgungdie Leistung des im Haushaltsjahr zurückzuzahlenden Betrages bis zu der in den Rückzahlungsbedingungen festgelegten Mindesthöhe,
- b)
Außerordentliche Tilgungdie über die ordentliche Tilgung hinausgehende Rückzahlung einschließlich Umschuldung;
- 24.
Überplanmäßige Ausgaben
Ausgaben, die die im Haushaltsjahr veranschlagten Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltsausgabereste übersteigen; - 25.
Überschuss
der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Solleinnahmen des Vermögenshaushalts in der Haushaltsrechnung die Soll-Ausgaben für die in § 22 Abs. 2 genannten Zwecke, für Zuführungen zum Verwaltungshaushalt und für die veranschlagte Zuführung zur allgemeinen Rücklage übersteigen; - 26.
Umschuldung
die Ablösung von Krediten durch andere Kredite; - 27.
Verfügungsmittel
Beträge, die dem Bürgermeister und dem Vorsitzenden des Gemeinderates für dienstliche Zwecke, für die keine Ausgaben veranschlagt sind, zur Verfügung stehen; - 28.
Vorjahr
das dem Haushaltsjahr vorangehende Jahr; - 29.
Vorschüsse und Verwahrgelder
die in § 31 genannten Beträge und die durchlaufenden Gelder.