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Anlage NArchtG - Leitlinien zu den Ausbildungsinhalten

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Architektengesetz (NArchtG) 
Amtliche Abkürzung
NArchtG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77210

(zu § 6 Abs. 1 Nr. 1)

A. Allgemeines

Im Studium müssen die theoretischen und praktischen Aspekte der Fachrichtung gemessen an den jeweiligen Berufsaufgaben nach § 2 sowie den erforderlichen beruflichen Fähigkeiten und möglichen Tätigkeiten ausreichend zur Geltung kommen.

B. Fachrichtungen

I. Fachrichtung Architektur

Das Studium muss hauptsächlich auf Architektur mit Studieninhalten gemäß Artikel 46 Abs. 2 der Richtlinie 2005/36/EG ausgerichtet sein. In ihm müssen mindestens 240 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (Credit Points) in den nachfolgend genannten Sachgebietsgruppen erworben worden sein. In den einzelnen Sachgebietsgruppen müssen Credit Points mindestens in der jeweils angegebenen Anzahl erworben worden sein.

  1. 1.

    Entwerfen und Gebäudelehre: 48 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Entwerfen, Entwurfsmethodik, Detailgestaltung, Gebäudelehre, Nutzungsplanung.

  2. 2.

    Darstellung und Gestaltung: 12 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Gestaltungsgrundlagen, darstellende Geometrie, Freihandzeichnen, Malen, plastisches Gestalten, Modellbau, Fotografie, CAD, Präsentation, visuelle Kommunikation.

  3. 3.

    Städtebau, Orts- und Regionalplanung: 6 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Städtebau, Siedlungswesen, Regionalplanung, Landschaftsplanung.

  4. 4.

    Allgemeinwissenschaftliche Grundlagen der Architektur: 6 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Baugeschichte, Kunstgeschichte, Architekturtheorie, Baukultur, Denkmalpflege, Politikwissenschaften, Soziologie.

  5. 5.

    Baukonstruktion und Tragwerksplanung: 24 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Baukonstruktion, Tragwerksplanung, Festigkeitslehre, Ausführungs- und Detailplanung.

  6. 6.

    Baustoffe, Bauphysik und Gebäudetechnik: 12 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Baustoffkunde, Bauphysik, technischer Ausbau, energieeffizientes Bauen, Ökologie.

  7. 7.

    Bauökonomie und Planungsmanagement: 6 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Datenverarbeitung, Vermessungskunde, Bauaufnahme, Baubetrieb, Kosten- und Terminplanung, Projektmanagement, Facility-Management.

  8. 8.

    Recht und Regelwerke, gegebenenfalls auch als Bestandteil der Sachgebietsgruppen 1, 3, 5, 6 und 7: 6 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Planungsrecht, Bauordnungsrecht, privates Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht, Normen und Richtlinien.

    Ist ein Sachgebiet der Sachgebietsgruppe 8 Bestandteil der Sachgebietsgruppe 1, 3, 5, 6 oder 7, so vermindert sich die Mindestzahl der Credit Points in der Sachgebietsgruppe 8 und erhöht sich die Mindestzahl der Credit Points in der anderen Sachgebietsgruppe entsprechend.

II. Fachrichtung Innenarchitektur

Das Studium muss hauptsächlich auf Innenarchitektur ausgerichtet sein. In ihm müssen mindestens 180 Credit Points in den nachfolgend genannten Sachgebietsgruppen erworben worden sein. In den einzelnen Sachgebietsgruppen müssen Credit Points mindestens in der jeweils angegebenen Anzahl erworben worden sein.

  1. 1.

    Entwerfen: 48 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Entwerfen, Detailgestaltung, Möbel-Entwurf, Gebäudelehre, Innenraumbeleuchtung, Farbgestaltung, Nutzungsplanung.

  2. 2.

    Darstellung und Gestaltung: 30 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Gestaltungsgrundlagen, darstellende Geometrie, Freihandzeichnen, Malen, plastisches Gestalten, Modellbau, Fotografie, CAD, Präsentation, visuelle Kommunikation.

  3. 3.

    Allgemeinwissenschaftliche Grundlagen der Innenarchitektur: 12 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Baugeschichte, Kunstgeschichte, Designtheorie, Architekturtheorie, Städtebau, Politikwissenschaften, Soziologie, Wahrnehmungslehre.

  4. 4.

    Bau- und Ausbaukonstruktion, Tragwerksplanung: 24 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Baukonstruktion, Tragwerksplanung, Ausbaukonstruktion, Möbelkonstruktion, Ausführungs- und Detailplanung.

  5. 5.

    Materialien, Bauphysik und Gebäudetechnik: 14 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Materialkunde, Bauphysik, technischer Ausbau, Raumakustik, Lichttechnik.

  6. 6.

    Bauökonomie und Planungsmanagement: 4 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Datenverarbeitung, Vermessungskunde, Bauaufnahme, Baubetrieb, Kosten- und Terminplanung, Projektmanagement.

  7. 7.

    Recht und Regelwerke, gegebenenfalls als Bestandteil der Sachgebietsgruppen 1, 4, 5 und 6: 6 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Planungsrecht, Bauordnungsrecht, privates Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht, Normen und Richtlinien.

    Ist ein Sachgebiet der Sachgebietsgruppe 7 Bestandteil der Sachgebietsgruppe 1, 4, 5 oder 6, so vermindert sich die Mindestzahl der Credit Points in der Sachgebietsgruppe 7 und erhöht sich die Mindestzahl der Credit Points in der anderen Sachgebietsgruppe entsprechend.

III. Fachrichtung Landschaftsarchitektur

Das Studium muss hauptsächlich auf Landschaftsarchitektur ausgerichtet sein. In ihm müssen mindestens 180 Credit Points in den nachfolgend genannten Sachgebietsgruppen erworben worden sein. In den einzelnen Sachgebietsgruppen müssen Credit Points mindestens in der jeweils angegebenen Anzahl erworben worden sein.

  1. 1.

    Planung und Entwurf in der Landschaftsarchitektur: 48 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Grundlagen der Landschaftsarchitektur, Planungsmethodik, Entwerfen in der Landschaftsarchitektur, Vegetationsplanung, Entwerfen in der Landschaftsplanung.

  2. 2.

    Landschafts- und Umweltplanung, Regionalplanung, Städtebau: 18 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Umwelt- und Landschaftsplanung, Stadtplanung, Städtebau, Landes- und Regionalplanung, Landschaftspflege und -entwicklung, Erholungsvorsorge und Tourismus.

  3. 3.

    Darstellung und Gestaltung: 12 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Gestaltungsgrundlagen, Freihandzeichnen, Fotografie, Modellbau, CAD/GIS Präsentation, visuelle Kommunikation, Moderation.

  4. 4.

    Allgemeinwissenschaftliche Grundlagen der Landschaftsarchitektur: 6 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Geschichte der Landschaftsarchitektur, Gartendenkmalpflege, Politikwissenschaften, Soziologie.

  5. 5.

    Konstruktion und Technik im Garten- und Landschaftsbau: 18 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Baustoffkunde, Vegetationstechnik, Ingenieurbiologie, Bautechnik, Ausführungs- und Detailplanung.

  6. 6.

    Naturwissenschaften: 18 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Botanik und Vegetationskunde, Bodenkunde und Hydrogeologie, Tierökologie, Klimatologie, Ökologie.

  7. 7.

    Ökonomie und Planungsmanagement: 6 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Datenverarbeitung, Vermessungskunde, Bauaufnahme, Baubetrieb, Kosten- und Terminplanung, Projektmanagement, Grünflächen- und Vegetationsmanagement.

  8. 8.

    Recht und Regelwerke, gegebenenfalls als Bestandteil der Sachgebietsgruppen 1, 2, 5 und 7: 6 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Umwelt- und Naturschutzrecht, Planungsrecht, Bauordnungsrecht privates Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht, Normen und Richtlinien.

    Ist ein Sachgebiet der Sachgebietsgruppe 8 Bestandteil der Sachgebietsgruppe 1, 2, 5 oder 7, so vermindert sich die Mindestzahl der Credit Points in der Sachgebietsgruppe 8 und erhöht sich die Mindestzahl der Credit Points in der anderen Sachgebietsgruppe entsprechend.

IV. Fachrichtung Stadtplanung

Das Studium muss hauptsächlich auf Stadtplanung ausgerichtet sein. In ihm müssen mindestens 180 Credit Points in den nachfolgend genannten Sachgebietsgruppen erworben worden sein. In den einzelnen Sachgebietsgruppen müssen Credit Points mindestens in der jeweils angegebenen Anzahl erworben worden sein.

  1. 1.

    Stadtplanerische Projektarbeit und städtebauliches Entwerfen

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Grundlagen der Stadtplanung, städtebauliches Entwerfen, konzeptionelle und strategische Planlösungen, Stadtentwicklungsplanung.

  2. 2.

    Städtebau, Stadtgestaltung, Gebäudelehre und Siedlungswesen

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Städtebau, Siedlungswesen, Wohnungsbau, Gebäudelehre, Stadtgestaltung.

    In den Sachgebietsgruppen 1 und 2 zusammen 54 Credit Points.

  3. 3.

    Theoretische und kulturelle Aspekte der Stadtplanung: 12 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Planungstheorie, Architekturtheorie, Stadtbaugeschichte, Baugeschichte, Denkmalpflege.

  4. 4.

    Technische Grundlagen:

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Verkehrsplanung, Ver- und Entsorgungsplanung, Stadt- und Bautechnik.

  5. 5.

    Ökologische Grundlagen:

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Stadt- und Landschaftsökologie, Umweltplanung und -schutz.

  6. 6.

    Sozialwissenschaftliche und ökonomische Grundlagen:

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Stadtökonomie, Immobilienwirtschaft, Bodenordnung, Soziologie, Politikwissenschaft.

    In den Sachgebietsgruppen 4, 5 und 6 zusammen 30 Credit Points.

  7. 7.

    Rechtliche Grundlagen, Instrumente und Verfahren, gegebenenfalls als Bestandteil der Sachgebietsgruppen 1, 2 und 5: 12 Credit Points

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Planungsrecht, Bauordnungsrecht, besonderes Städtebaurecht, Instrumente und Verfahren der Stadtplanung, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Umwelt- und Immissionsschutzrecht, privates Bau- und Architektenrecht.

    Ist ein Sachgebiet der Sachgebietsgruppe 7 Bestandteil der Sachgebietsgruppe 1, 2 oder 5, so vermindert sich die Mindestzahl der Credit Points in der Sachgebietsgruppe 7 und erhöht sich die Mindestzahl der Credit Points in der anderen Sachgebietsgruppe entsprechend.

  8. 8.

    Methoden und Techniken der Bestandsermittlung und Plandarstellung:

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Vermessungskunde, Bauaufnahme, Bestandsaufnahme und -bewertung, Statistik, Datenverarbeitung, darstellende Geometrie, CAD/GIS, Darstellungs- und Präsentationstechniken.

  9. 9.

    Prozessgestaltung und Planungsmanagement:

    Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete

    Planungssteuerung, Projektmanagement, formelle und informelle Beteiligungsverfahren, visuelle Kommunikation, Moderation.

    In den Sachgebietsgruppen 8 und 9 zusammen 30 Credit Points.