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Niedersachsen
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NArchtG,NI - Niedersächsisches Architektengesetz
§§ 1 - 21, Erster Teil - Schutz von Bezeichnungen
§§ 1 - 21, Erster Teil - Schutz von Bezeichnungen
§§ 1 - 4, Erstes Kapitel - Allgemeines
§§ 5 - 12a, Zweites Kapitel - Eintragung in die Architektenliste
§§ 13 - 15, Drittes Kapitel - Auswärtige Dienstleisterinnen und Dienstleister
§§ 16 - 17, Viertes Kapitel - Gesellschaften
§§ 18 - 19, Fünftes Kapitel - Juniormitglieder
§§ 20 - 21, Sechstes Kapitel - Ausweise, Bescheinigungen, Streichung von Eintragungen