Anlage 4 FeV - Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (1)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Amtliche Abkürzung
- FeV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 9231-1-11
Vorbemerkung:
- 1.
Die nachstehende Aufstellung enthält häufiger vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Nicht aufgenommen sind Erkrankungen, die seltener vorkommen oder nur kurzzeitig andauern (z.B. grippale Infekte, akute infektiöse Magen-/Darmstörungen, Migräne, Heuschnupfen, Asthma).
- 2.
Grundlage der im Rahmen der §§ 11, 13 oder 14 vorzunehmenden Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, ist in der Regel ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 Satz 3), in besonderen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten (§ 11 Abs. 3) oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 11 Abs. 4).
- 3.
Die nachstehend vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich. Ergeben sich im Einzelfall in dieser Hinsicht Zweifel, kann eine medizinisch-psychologische Begutachtung angezeigt sein.
Eignung oder bedingte Eignung | Beschränkungen/Auflagen bei bedingter Eignung | |||||
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Krankheiten, Mängel | Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T | Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF | Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T | Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF | ||
1. | Mangelndes Sehvermögen siehe Anlage 6 | |||||
2. | Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit | |||||
2.1 | Hochgradige Schwerhörigkeit (Hörverlust von 60 % und mehr), beidseitig sowie Gehörlosigkeit, beidseitig | ja wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel (z.B. Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen) | ja (bei C, C1, CE, C1E) sonst nein | - | vorherige Bewährung von 3 Jahren Fahrpraxis auf Kfz der Klasse B | |
2.2 | Gehörlosigkeit einseitig oder beidseitig oder hochgradige Schwerhörigkeit einseitig oder beidseitig | ja wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel (z.B. Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen) | ja (bei C, C1, CE, C1E) sonst nein | - | wie 2.1 | |
2.3 | Störungen des Gleichgewichts (ständig oder anfallsweise auftretend) | nein | nein | - | - | |
3. | Bewegungsbehinderungen | ja | ja | ggf. Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuge, ggf. mit besonderen technischen Vorrichtungen gemäß ärztlichem Gutachten, evtl. zusätzlich medizinisch-psychologisches Gutachten und/oder Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers. Auflage: regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen; können entfallen, wenn Behinderung sich stabilisiert hat. | ||
4. | Herz- und Gefäßkrankheiten | |||||
4.1 | Herzrhythmusstörungen mit anfallsweiser Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit | nein | nein | - | - | |
- | nach erfolgreicher Behandlung durch Arzneimittel oder Herzschrittmacher | ja | ausnahmsweise ja | regelmäßige Kontrollen | regelmäßige Kontrollen | |
4.2 | Hypertonie (zu hoher Blutdruck) | |||||
4.2.1 | Bei ständigem diastolischen Wert von über 130 mmHg | nein | nein | - | - | |
4.2.2 | Bei ständigem diastolischen Wert von über 100 bis 130 mmHg | ja | ja wenn keine anderen prognostisch ernsten Symptome vorliegen | Nachuntersuchungen | Nachuntersuchungen | |
4.3 | Hypotonie (zu niedriger Blutdruck) | |||||
4.3.1 | In der Regel kein Krankheitswert | ja | ja | - | - | |
4.3.2 | Selteneres Auftreten von hypotoniebedingten, anfallsartigen Bewusstseinsstörungen | ja wenn durch Behandlung die Blutdruckwerte stabilisiert sind | ja wenn durch Behandlung die Blutdruckwerte stabilisiert sind | - | - | |
4.4 | Koronare Herzkrankheit (Herzinfarkt) | |||||
4.4.1 | Nach erstem Herzinfarkt | ja bei komplikationslosem Verlauf | ausnahmsweise ja | - | Nachuntersuchung | |
4.4.2 | Nach zweitem Herzinfarkt | ja wenn keine Herzinsuffizienz oder gefährliche Rhythmusstörungen vorliegen | nein | Nachuntersuchung | - | |
4.5 | Herzleistungsschwäche durch angeborene oder erworbene Herzfehler oder sonstige Ursachen | |||||
4.5.1 | In Ruhe auftretend | nein | nein | - | - | |
4.5.2 | Bei gewöhnlichen Alltagsbelastungen und bei besonderen Belastungen | ja | nein | regelmäßige ärztliche Kontrolle, Nachuntersuchung in bestimmten Fristen, Beschränkung auf einen Fahrzeugtyp, Umkreis- und Tageszeitbeschränkungen | - | |
4.6 | Periphere Gefäßerkrankungen | ja | ja | - | - | |
5. | Zuckerkrankheit | |||||
5.1 | Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen | nein | nein | - | - | |
5.2 | Bei erstmaliger Stoffwechselentgleisung oder neuer Einstellung | ja nach Einstellung | ja nach Einstellung | - | - | |
5.3 | Bei ausgeglichener Stoffwechsellage unter Therapie mit Diät oder oralen Antidiabetika | ja | ja ausnahmsweise, bei guter Stoffwechselführung ohne Unterzuckerung über etwa 3 Monate | - | Nachuntersuchung | |
5.4 | Mit Insulin behandelte Diabetiker | ja | wie 5.3 | - | regelmäßige Kontrollen | |
5.5 | Bei Komplikationen siehe auch Nummer 1, 4, 6 und 10 | |||||
6. | Krankheiten des Nervensystems | |||||
6.1 | Erkrankungen und Folgen von Verletzungen des Rückenmarks | ja abhängig von der Symptomatik | nein | bei fortschreitendem Verlauf Nachuntersuchungen | - | |
6.2 | Erkrankungen der neuromuskulären Peripherie | ja abhängig von der Symptomatik | nein | bei fortschreitendem Verlauf Nachuntersuchungen | - | |
6.3 | Parkinsonsche Krankheit | ja bei leichten Fällen und erfolgreicher Therapie | nein | Nachuntersuchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren | - | |
6.4 | Kreislaufabhängige Störungen der Hirntätigkeit | ja nach erfolgreicher Therapie und Abklingen des akuten Ereignisses ohne Rückfallgefahr | nein | Nachuntersuchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren | - | |
6.5 | Zustände nach Hirnverletzungen und Hirnoperationen, angeborene und frühkindlich erworbene Hirnschäden | |||||
6.5.1 | Schädelhirnverletzungen oder Hirnoperationen ohne Substanzschäden | ja in der Regel nach 3 Monaten | ja in der Regel nach 3 Monaten | bei Rezidivgefahr nach Operationen von Hirnkrankheiten Nachuntersuchung | bei Rezidivgefahr nach Operationen von Hirnkrankheiten Nachuntersuchung | |
6.5.2 | Substanzschäden durch Verletzungen oder Operationen | ja unter Berücksichtigung von Störungen der Motorik, chron.-hirnorganischer Psychosyndrome und hirnorganischer Wesensänderungen | ja unter Berücksichtigung von Störungen der Motorik, chron.-hirnorganischer Psychosyndrome und hirnorganischer Wesensänderungen | bei Rezidivgefahr nach Operationen von Hirnkrankheiten Nachuntersuchung | bei Rezidivgefahr nach Operationen von Hirnkrankheiten Nachuntersuchung | |
6.5.3 | Angeborene oder frühkindliche Hirnschäden Siehe Nummer 6.5.2 | |||||
6.6 | Anfallsleiden | ausnahmsweise ja, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht, z.B. 2 Jahre anfallsfrei | ausnahmsweise ja, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht, z.B. 5 Jahre anfallsfrei ohne Therapie | Nachuntersuchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren | Nachuntersuchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren | |
7. | Psychische (geistige) Störungen | |||||
7.1 | Organische Psychosen | |||||
7.1.1 | akut | nein | nein | - | - | |
7.1.2 | nach Abklingen | ja abhängig von der Art und Prognose des Grundleidens, wenn bei positiver Beurteilung des Grundleidens keine Restsymptome und kein 7.2 | ja abhängig von der Art und Prognose des Grundleidens, wenn bei positiver Beurteilung des Grundleidens keine Restsymptome und kein 7.2 | in der Regel Nachuntersuchung | in der Regel Nachuntersuchung | |
7.2 | Chronische hirnorganische Psychosyndrome | |||||
7.2.1 | leicht | ja abhängig von Art und Schwere | ausnahmsweise ja | Nachuntersuchung | Nachuntersuchung | |
7.2.2 | schwer | nein | nein | - | - | |
7.3 | Schwere Altersdemenz und schwere Persönlichkeitsveränderungen durch pathologische Alterungsprozesse | nein | nein | |||
7.4 | Schwere Intelligenzstörungen/geistige Behinderung | |||||
7.4.1 | leicht | ja wenn keine Persönlichkeitsstörung | ja wenn keine Persönlichkeitsstörung | - | - | |
7.4.2 | schwer | ausnahmsweise ja, wenn keine Persönlichkeitsstörung (Untersuchung der Persönlichkeitsstruktur und des individuellen Leistungsvermögens) | ausnahmsweise ja, wenn keine Persönlichkeitsstörung (Untersuchung der Persönlichkeitsstruktur und des individuellen Leistungsvermögens) | - | - | |
7.5 | Affektive Psychosen | |||||
7.5.1 | bei allen Manien und sehr schweren Depressionen | nein | nein | - | - | |
7.5.2 | nach Abklingen der manischen Phase und der relevanten Symptome einer sehr schweren Depression | ja wenn nicht mit einem Wiederauftreten gerechnet werden muss, gegebenenfalls unter medikamentöser Behandlung | ja bei Symptomfreiheit | regelmäßige Kontrollen | regelmäßige Kontrollen | |
7.5.3 | bei mehreren manischen oder sehr schweren depressiven Phasen mit kurzen Intervallen | nein | nein | - | - | |
7.5.4 | nach Abklingen der Phasen | ja wenn Krankheitsaktivität geringer und mit einer Verlaufsform in der vorangegangenen Schwere nicht mehr gerechnet werden muss | nein | regelmäßige Kontrollen | - | |
7.6 | Schizophrene Psychosen | |||||
7.6.1 | akut | nein | nein | - | - | |
7.6.2 | nach Ablauf | ja wenn keine Störungen nachweisbar sind, die das Realitätsurteil erheblich beeinträchtigen | ausnahmsweise ja, nur unter besonders günstigen Umständen | - | - | |
7.6.3 | bei mehreren psychotischen Episoden | ja | ausnahmsweise ja, nur unter besonders günstigen Umständen | regelmäßige Kontrollen | regelmäßige Kontrollen | |
8. | Alkohol | |||||
8.1 | Missbrauch (Das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum kann nicht hinreichend sicher getrennt werden.) | nein | nein | - | - | |
8.2 | nach Beendigung des Missbrauchs | ja wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist | ja wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist | - | - | |
8.3 | Abhängigkeit | nein | nein | - | - | |
8.4 | nach Abhängigkeit (Entwöhnungsbehandlung) | ja wenn Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist | ja wenn Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist | - | - | |
9. | Betäubungsmittel, andere psychoaktiv wirkende Stoffe und Arzneimittel | |||||
9.1 | Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) | nein | nein | - | - | |
9.2 | Einnahme von Cannabis | - | - | |||
9.2.1 | Regelmäßige Einnahme von Cannabis | nein | nein | - | - | |
9.2.2 | Gelegentliche Einnahme von Cannabis | ja wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust | ja wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust | - | - | |
9.3 | Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen | nein | nein | - | - | |
9.4 | missbräuchliche Einnahme (regelmäßig übermäßiger Gebrauch) von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen | nein | nein | - | - | |
9.5 | nach Entgiftung und Entwöhnung | ja nach einjähriger Abstinenz | ja nach einjähriger Abstinenz | regelmäßige Kontrollen | regelmäßige Kontrollen | |
9.6 | Dauerbehandlung mit Arzneimitteln | |||||
9.6.1 | Vergiftung | nein | nein | - | - | |
9.6.2 | Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß | nein | nein | - | - | |
10. | Nierenerkrankungen | |||||
10.1 | schwere Niereninsuffizienz mit erheblicher Beeinträchtigung | nein | nein | - | - | |
10.2 | Niereninsuffizienz in Dialysebehandlung | ja wenn keine Komplikationen oder Begleiterkrankungen | ausnahmsweise ja | ständige ärztliche Betreuung und Kontrolle, Nachuntersuchung | ständige ärztliche Betreuung und Kontrolle, Nachuntersuchung | |
10.3 | erfolgreiche Nierentransplantation mit normaler Nierenfunktion | ja | ja | ärztliche Betreuung und Kontrolle, jährliche Nachuntersuchung | ärztliche Betreuung und Kontrolle, jährliche Nachuntersuchung | |
10.4 | bei Komplikationen oder Begleiterkrankungen siehe auch Nummer 1, 4 und 5 | |||||
11. | Verschiedenes | |||||
11.1 | Organtransplantation | |||||
Die Beurteilung richtet sich nach den Beurteilungsgrundsätzen zu den betroffenen Organen | ||||||
11.2 | Schlafstörungen | |||||
11.2.1 | unbehandelte Schlafstörung mit Tagesschläfrigkeit | nein wenn messbare auffällige Tagesschläfrigkeit vorliegt | nein wenn messbare auffällige Tagesschläfrigkeit vorliegt | |||
11.2.2 | behandelte Schlafstörung mit Tagesschläfrigkeit | ja wenn keine messbare auffällige Tagesschläfrigkeit mehr vorliegt | ja wenn keine messbare auffällige Tagesschläfrigkeit mehr vorliegt | Regelmäßige Kontrollen von Tagesschläfrigkeit | Regelmäßige Kontrollen von Tagesschläfrigkeit | |
11.3 | Schwere Lungen- und Bronchialerkrankungen mit schweren Rückwirkungen auf die Herz-Kreislauf-Dynamik | nein | nein |