Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
(Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Amtliche Abkürzung
- FeV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 9231-1-11
Vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214) (1)
Außer Kraft am 18. Dezember 2010 durch § 78 Satz 2 der Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980) (2)
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
I. | |
Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr | |
Grundregel der Zulassung | 1 |
Eingeschränkte Zulassung | 2 |
Einschränkung und Entziehung der Zulassung | 3 |
II. | |
Führen von Kraftfahrzeugen | |
1. | |
Allgemeine Regelungen | |
Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen | 4 |
Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas | 5 |
Einteilung der Fahrerlaubnisklassen | 6 |
2. | |
Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis | |
Ordentlicher Wohnsitz im Inland | 7 |
Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse | 8 |
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen | 9 |
Mindestalter | 10 |
Eignung | 11 |
Sehvermögen | 12 |
Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik | 13 |
Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel | 14 |
Fahrerlaubnisprüfung | 15 |
Theoretische Prüfung | 16 |
Praktische Prüfung | 17 |
Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung | 18 |
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe | 19 |
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis | 20 |
3. | |
Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis | |
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis | 21 |
Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle | 22 |
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen | 23 |
Verlängerung von Fahrerlaubnissen | 24 |
Ausfertigung des Führerscheins | 25 |
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins | 25a |
Ausstellung des Internationalen Führerscheins | 25b |
4. | |
Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen | |
Dienstfahrerlaubnis | 26 |
Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis | 27 |
5. | |
Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse | |
Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum | 28 |
Ausländische Fahrerlaubnisse | 29 |
(weggefallen) | 29a |
Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum | 30 |
Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum | 31 |
6. | |
Fahrerlaubnis auf Probe | |
Ausnahmen von der Probezeit | 32 |
Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum | 33 |
Bewertung der Straftaten und | 34 |
Aufbauseminare | 35 |
Besondere Aufbauseminare nach § 2b Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes | 36 |
Teilnahmebescheinigung | 37 |
Verkehrspsychologische Beratung | 38 |
Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis | 39 |
7. | |
Punktsystem | |
Punktbewertung nach dem Punktsystem | 40 |
Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde | 41 |
Aufbauseminare | 42 |
Besondere Aufbauseminare nach § 4 Abs. 8 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes | 43 |
Teilnahmebescheinigung | 44 |
Punkterabatt auf Grund freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung | 45 |
8. | |
Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen | |
Entziehung, Beschränkung, Auflagen | 46 |
Verfahrensregelungen | 47 |
9. | |
Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen | |
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | 48 |
10. | |
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre | |
Voraussetzungen | 48a |
Evaluation | 48b |
III. | |
Register | |
1. | |
Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister | |
Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister | 49 |
Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes | 50 |
Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes | 51 |
Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes | 52 |
Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Zentralen Fahrerlaubnisregister nach § 54 des Straßenverkehrsgesetzes | 53 |
Sicherung gegen Missbrauch | 54 |
Aufzeichnung der Abrufe | 55 |
Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes | 56 |
Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern | 57 |
Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern | 58 |
2. | |
Verkehrszentralregister | |
Speicherung der Daten im Verkehrszentralregister | 59 |
Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes | 60 |
Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes | 61 |
Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes | 62 |
Vorzeitige Tilgung | 63 |
Identitätsnachweis | 64 |
IV. | |
Anerkennung und Akkreditierung für bestimmte Aufgaben | |
Ärztliche Gutachter | 65 |
Begutachtungsstelle für Fahreignung | 66 |
Sehteststelle | 67 |
Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe | 68 |
Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung | 69 |
Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung | 70 |
Verkehrspsychologische Beratung | 71 |
Akkreditierung | 72 |
V. | |
Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften | |
Zuständigkeiten | 73 |
Ausnahmen | 74 |
Ordnungswidrigkeiten | 75 |
Übergangsrecht | 76 |
Verweis auf technische Regelwerke | 77 |
In-Kraft-Treten | 78 |
Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung | |
Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas nach § 5 Abs. 2 durch Fahrlehrer (zu § 5 Abs. 2) | Anlage 1 |
Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas (zu § 5 Abs. 2 und 4) | Anlage 2 |
Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (zu § 6 Abs. 7) | Anlage 3 |
Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (zu den §§ 11, 13 und 14) | Anlage 4 |
Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 und 5) | Anlage 5 |
Anforderungen an das Sehvermögen (zu den §§ 12, 48 Abs. 4 und 5) | Anlage 6 |
Fahrerlaubnisprüfung (zu § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 2 und 3) | Anlage 7 |
Allgemeiner Führerschein, Dienstführerscheine, Führerschein zur Fahrgastbeförderung (zu § 25 Abs. 1, § 26 Abs. 1, § 48 Abs. 3) | Anlage 8 |
Muster der Prüfungsbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahre" | Anlage 8a |
Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 | Anlage 8b |
Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 | Anlage 8c |
Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein (zu § 25 Abs. 3) | Anlage 9 |
Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr (zu den §§ 26 und 27) | Anlage 10 |
Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis (zu § 31) | Anlage 11 |
Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes) (zu § 34) | Anlage 12 |
Punktbewertung nach dem Punktsystem (zu § 40) | Anlage 13 |
Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung (zu § 66 Abs. 2) | Anlage 14 |
Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten (zu § 11 Abs. 5) | Anlage 15 |