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  • ab 01.01.1972 (aktuelle Fassung)

Art. 12 RHG - Geschäftsordnung

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Bayerischen Obersten Rechnungshof (Rechnungshofgesetz - RHG)
Amtliche Abkürzung
RHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
630-15-F

Der Oberste Rechnungshof gibt sich eine Geschäftsordnung; sie wird im Staatsanzeiger veröffentlicht.