Art. 12 RHG - Geschäftsordnung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Bayerischen Obersten Rechnungshof (Rechnungshofgesetz - RHG)
- Amtliche Abkürzung
- RHG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 630-15-F
Der Oberste Rechnungshof gibt sich eine Geschäftsordnung; sie wird im Staatsanzeiger veröffentlicht.