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§ 1 BSIG - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG)
Amtliche Abkürzung
BSIG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
206-2

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Bundesamt) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Es ist die zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene. Aufgaben gegenüber den Bundesministerien führt das Bundesamt auf Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durch.