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§ 35 HRV

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (Handelsregisterverordnung - HRV)
Amtliche Abkürzung
HRV
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
315-20

Wird eine Firma im Handelsregister gelöscht, weil das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, so kann auf Antrag des Inhabers in einer Registerbekanntmachung der Grund der Löschung erwähnt werden. Handelt es sich um einen Handwerker, der bereits in die Handwerksrolle eingetragen ist, so kann neben der Angabe des Grundes der Löschung in einer Registerbekanntmachung auch auf diese Eintragung hingewiesen werden.