Berliner Mobilitätsgesetz
Bibliographie
- Titel
- Berliner Mobilitätsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BlnMobG,BE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 9240-4
Vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464) (1)
Zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Oktober 2023 (GVBl. S. 337)
Präambel
Dieses Gesetz schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine in allen Teilen Berlins gleichwertige, an den Mobilitätsbedürfnissen von Stadt und Umland ausgerichtete, individuelle Lebensgestaltung, unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von Lebenssituation, Herkunft oder individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit. Die durch dieses Gesetz geregelte Mobilität umfasst die besonderen Anforderungen aller Mobilitätsgruppen, diejenigen der Fußgängerinnen und Fußgänger und Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, des öffentlichen Personennah- sowie des Wirtschaftsverkehrs und des motorisierten Individualverkehrs, und sichert dabei den Vorrang des Umweltverbundes. Das Gesetz regelt für alle Mobilitätsgruppen die besonderen Ziele der Entwicklung, die Aufgaben und Zuständigkeiten, die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Planung, Verkehrsführung und Information bei Baumaßnahmen, die Vorrangnetze sowie Erhalt, Sanierung und Finanzierung der jeweiligen Anlagen.
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Abschnitt 1 | |
Zielorientierte integrierte Mobilitätsgewährleistung für Berlin | |
Unterabschnitt 1 | |
Verkehrsmittelübergreifende Ziele | |
Zweck des Gesetzes | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Mobilität für alle | 3 |
Menschen- und stadtgerechter Verkehr | 4 |
Umweltverbund und Inter- sowie Multimodalität | 5 |
Stadtverträglicher Wirtschaftsverkehr | 6 |
Förderung der Stadtentwicklung | 7 |
Klima- und Umweltschutz | 8 |
Minimierung von Gesundheitsbeeinträchtigungen | 9 |
Verkehrssicherheit | 10 |
Sicherheit im öffentlichen Raum | 11 |
Bildung | 11a |
Gewährleistung von Mobilität bei Großveranstaltungen | 12 |
Berücksichtigung der Hauptstadtfunktionen | 13 |
Berücksichtigung der Metropolregion Berlin-Brandenburg | 14 |
Optimale Anbindung des Fernverkehrs | 15 |
Unterabschnitt 2 | |
Integrierte Verkehrsentwicklungsplanung | |
Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr | 16 |
Verkehrssicherheitsprogramm | 17 |
Schulisches Mobilitätsmanagement | 17a |
Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept | 18 |
Beteiligung bei Erstellung und Umsetzung der Planwerke dieses Gesetzes | 19 |
Unterabschnitt 3 | |
Umsetzung der Ziele und Planwerke sowie Konfliktlösungsprozesse | |
Umsetzung der Ziele und Planwerke durch Verwaltungshandeln | 20 |
Besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit | 21 |
Störungsfreie Nutzbarkeit der Verkehrswege des Umweltverbundes sowie von Liefer- und Ladezonen | 22 |
Aufgaben und Befugnisse der Berliner Verkehrsbetriebe bei der Verkehrsüberwachung | 23 |
Bewältigung von Konfliktlagen zwischen verschiedenen Planwerken | 24 |
Bewältigung von Konfliktlagen bei der Umsetzung von Maßnahmen | 25 |
Abschnitt 2 | |
Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) | |
Besondere Ziele der Entwicklung des ÖPNV | 26 |
Aufgabenträger für den ÖPNV | 27 |
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) | 28 |
Nahverkehrsplan | 29 |
Abschluss öffentlicher Dienstleistungsaufträge (Verkehrsverträge) | 30 |
Anforderungen an Haltestellen und Stationen des ÖPNV | 31 |
Erhalt, Modernisierung und Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur | 32 |
Anforderungen des ÖPNV an die Straßenverkehrsinfrastruktur | 33 |
Vermeidung von Störungen bei Bus und Straßenbahn | 34 |
Finanzierung des ÖPNV | 35 |
Abschnitt 3 | |
Entwicklung des Radverkehrs | |
Besondere Ziele der Entwicklung des Radverkehrs | 36 |
Aufgaben und Zuständigkeiten für den Radverkehr | 37 |
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Radverkehr | 38 |
Planung, Verkehrsführung und Information bei Baumaßnahmen | 39 |
Aufstellung und Fortschreibung Radverkehrsplan | 40 |
Berliner Radverkehrsnetz | 41 |
Vorrangnetz und prioritärer Umsetzungsbedarf | 42 |
Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen | 43 |
Fahrradstraßen und Nebenstraßen im Radverkehrsnetz | 44 |
Radschnellverbindungen | 45 |
Öffnung von Einbahnstraßen und Sackgassen für den Radverkehr | 46 |
Fahrradabstellanlagen | 47 |
Erhalt und Sanierung Radverkehrsnetz | 48 |
Finanzierung der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs | 49 |
Abschnitt 4 | |
Entwicklung des Fußverkehrs | |
Besondere Ziele der Entwicklung des Fußverkehrs | 50 |
Erhalt und Sanierung Fußverkehrsnetz | 50a |
Aufgaben und Zuständigkeiten für den Fußverkehr | 51 |
Fußverkehrsplan | 52 |
Planung und Verkehrsführung bei Baumaßnahmen | 53 |
Bezirkliche Fußverkehrsnetze | 54 |
Querungen | 55 |
Fußverkehrsfreundliche Nebenstraßen | 56 |
Informations- und Wegeleitsystem | 57 |
Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs | 58 |
Finanzierung der Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs | 59 |
Abschnitt 5 | |
Entwicklung des Wirtschaftsverkehrs | |
Besondere Ziele der Entwicklung des Wirtschaftsverkehrs | 60 |
Aufgaben und Zuständigkeiten in Bezug auf den Wirtschaftsverkehr | 61 |
Sicherung von Flächen zur Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs | 62 |
Liefer- und Ladeverkehrsflächen | 63 |
Stadtverträgliche Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs | 64 |
Routennetz für Großraum- und Schwertransporte | 65 |
Innovationsfördernde Rahmenbedingungen | 66 |
Open Data für Innovationen | 67 |
Finanzierung von Maßnahmen zur Sicherung der Stadtverträglichkeit und Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs | 68 |
Abschnitt 6 | |
Übergangsbestimmungen | |
Übergangsbestimmungen | 69 |
Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464)