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Verfassung des Freistaates Sachsen

Bibliographie

Titel
Verfassung des Freistaates Sachsen
Redaktionelle Abkürzung
Verf,SN
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
100-1

Vom 27. Mai 1992 (SächsGVBl. S. 243)

Geändert durch Gesetz vom 11. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 502)

Präambel

Anknüpfend an die Geschichte der Mark Meißen, des sächsischen Staates und des niederschlesischen Gebietes,

gestützt auf Traditionen der sächsischen Verfassungsgeschichte,

ausgehend von den leidvollen Erfahrungen nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft,

eingedenk eigener Schuld an seiner Vergangenheit,

von dem Willen geleitet, der Gerechtigkeit, dem Frieden und der Bewahrung der Schöpfung zu dienen,

hat sich das Volk im Freistaat Sachsen dank der friedlichen Revolution des Oktober 1989

diese Verfassung gegeben.

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
1. Abschnitt
Die Grundlagen des Staates1-13
2. Abschnitt
Die Grundrechte14-38
3. Abschnitt
Der Landtag39-58
4. Abschnitt
Die Staatsregierung59-69
5. Abschnitt
Die Gesetzgebung70-76
6. Abschnitt
Die Rechtsprechung77-81
7. Abschnitt
Die Verwaltung82-92
8. Abschnitt
Das Finanzwesen93-100
9. Abschnitt
Das Bildungswesen101-108
10. Abschnitt
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften109-112
11. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen113-122
Anhänge
Anhang zu Artikel 109 Abs. 4Anhang 1