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  • ab 01.03.2021 (aktuelle Fassung)

Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
(Gentechnik-Sicherheitsverordnung - GenTSV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (Gentechnik-Sicherheitsverordnung - GenTSV)
Amtliche Abkürzung
GenTSV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2121-60-1-11

Vom 12. August 2019 (BGBl. I S. 1235) (1)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen2
Begriffsbestimmungen3
Abschnitt 2
Grundlagen und Durchführung der Sicherheitseinstufung
Grundlagen der Risikobewertung und der Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten4
Risikobewertung von Organismen5
Veröffentlichung der Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen6
Biologische Sicherheitsmaßnahmen7
Empfängerorganismen und Vektoren als Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme8
Grundsatz der Sicherheitseinstufung9
Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Mikroorganismen10
Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Tieren und Pflanzen11
Gentechnische Arbeiten zur Herstellung von hochwirksamen Toxinen12
Abschnitt 3
Sicherheitsmaßnahmen
Allgemeine Schutzpflicht, Arbeitsschutz13
Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und für Produktionsbereiche14
Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser15
Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume16
Allgemeine Arbeitssicherheitsmaßnahmen17
Arbeitssicherheit bei Prüfung, Wartung und Veränderung von Anlagen, Apparaturen und Einrichtungen18
Anpassung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und Überwachung des Arbeitsbereiches19
Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen20
Unterrichtung der Beschäftigten21
Allgemeine Anforderungen an die Abwasser- und Abfallbehandlung22
Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2 23
Entsorgung von Abwässern und Abfällen ohne Vorbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 224
Inaktivierung von gentechnisch veränderten Organismen vor der Abwasser- oder Abfallentsorgung25
Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 3 und 4 26
Abschnitt 4
Projektleiter
Verantwortlichkeiten des Projektleiters27
Sachkunde des Projektleiters28
Abschnitt 5
Beauftragter für die Biologische Sicherheit
Bestellung eines Beauftragten für die Biologische Sicherheit29
Sachkunde des Beauftragten für die Biologische Sicherheit30
Aufgaben des Beauftragten für Biologische Sicherheit31
Pflichten des Betreibers gegenüber dem Beauftragten für die Biologische Sicherheit32
Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten33
Anlagen
Allgemeine Kriterien für die RisikobewertungAnlage 1
Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und für ProduktionsbereicheAnlage 2
Sicherheitsmaßnahmen für GewächshäuserAnlage 3
Sicherheitsmaßnahmen für TierräumeAnlage 4

Artikel 1 der Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen vom 12. August 2019 (BGBl. I S. 1235)