Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
(Gentechnik-Sicherheitsverordnung - GenTSV)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (Gentechnik-Sicherheitsverordnung - GenTSV)
- Amtliche Abkürzung
- GenTSV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2121-60-1-11
Vom 12. August 2019 (BGBl. I S. 1235) (1)
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Abschnitt 1 | |
Allgemeine Vorschriften | |
Anwendungsbereich | 1 |
Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen | 2 |
Begriffsbestimmungen | 3 |
Abschnitt 2 | |
Grundlagen und Durchführung der Sicherheitseinstufung | |
Grundlagen der Risikobewertung und der Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten | 4 |
Risikobewertung von Organismen | 5 |
Veröffentlichung der Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen | 6 |
Biologische Sicherheitsmaßnahmen | 7 |
Empfängerorganismen und Vektoren als Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme | 8 |
Grundsatz der Sicherheitseinstufung | 9 |
Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Mikroorganismen | 10 |
Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Tieren und Pflanzen | 11 |
Gentechnische Arbeiten zur Herstellung von hochwirksamen Toxinen | 12 |
Abschnitt 3 | |
Sicherheitsmaßnahmen | |
Allgemeine Schutzpflicht, Arbeitsschutz | 13 |
Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und für Produktionsbereiche | 14 |
Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser | 15 |
Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume | 16 |
Allgemeine Arbeitssicherheitsmaßnahmen | 17 |
Arbeitssicherheit bei Prüfung, Wartung und Veränderung von Anlagen, Apparaturen und Einrichtungen | 18 |
Anpassung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und Überwachung des Arbeitsbereiches | 19 |
Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen | 20 |
Unterrichtung der Beschäftigten | 21 |
Allgemeine Anforderungen an die Abwasser- und Abfallbehandlung | 22 |
Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2 | 23 |
Entsorgung von Abwässern und Abfällen ohne Vorbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2 | 24 |
Inaktivierung von gentechnisch veränderten Organismen vor der Abwasser- oder Abfallentsorgung | 25 |
Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 3 und 4 | 26 |
Abschnitt 4 | |
Projektleiter | |
Verantwortlichkeiten des Projektleiters | 27 |
Sachkunde des Projektleiters | 28 |
Abschnitt 5 | |
Beauftragter für die Biologische Sicherheit | |
Bestellung eines Beauftragten für die Biologische Sicherheit | 29 |
Sachkunde des Beauftragten für die Biologische Sicherheit | 30 |
Aufgaben des Beauftragten für Biologische Sicherheit | 31 |
Pflichten des Betreibers gegenüber dem Beauftragten für die Biologische Sicherheit | 32 |
Abschnitt 6 | |
Ordnungswidrigkeiten | |
Ordnungswidrigkeiten | 33 |
Anlagen | |
Allgemeine Kriterien für die Risikobewertung | Anlage 1 |
Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und für Produktionsbereiche | Anlage 2 |
Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser | Anlage 3 |
Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume | Anlage 4 |
Artikel 1 der Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen vom 12. August 2019 (BGBl. I S. 1235)