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GenTSV - Gentechnik-Sicherheitsverordnung
§§ 13 - 26, Abschnitt 3 - Sicherheitsmaßnahmen
§§ 13 - 26, Abschnitt 3 - Sicherheitsmaßnahmen
§ 13 GenTSV, Allgemeine Schutzpflicht, Arbeitsschutz
§ 14 GenTSV, Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und für Produktionsbereiche
§ 15 GenTSV, Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser
§ 16 GenTSV, Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume
§ 17 GenTSV, Allgemeine Arbeitssicherheitsmaßnahmen
§ 18 GenTSV, Arbeitssicherheit bei Prüfung, Wartung und Veränderung von Anlagen, Apparaturen und Einrichtungen
§ 19 GenTSV, Anpassung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und Überwachung des Arbeitsbereiches
§ 20 GenTSV, Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen
§ 21 GenTSV, Unterrichtung der Beschäftigten
§ 22 GenTSV, Allgemeine Anforderungen an die Abwasser- und Abfallbehandlung
§ 23 GenTSV, Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
§ 24 GenTSV, Entsorgung von Abwässern und Abfällen ohne Vorbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
§ 25 GenTSV, Inaktivierung von gentechnisch veränderten Organismen vor der Abwasser- oder Abfallentsorgung
§ 26 GenTSV, Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 3 und 4