Versionsverlauf


§ 1 VerfGGBbg - Stellung und Sitz des Gerichts

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg (Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg - VerfGGBbg)
Amtliche Abkürzung
VerfGGBbg
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
1102-1

(1) Das Verfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof des Landes.

(2) Das Verfassungsgericht hat seinen Sitz in Potsdam.