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Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern
(Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG)
Amtliche Abkürzung
VBVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
404-34

Vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882, 925, 2022 S. 959) (1)

Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds
Berufsmäßigkeit; Vergütung und Aufwendungsersatz1
Zahlung aus der Staatskasse und Rückgriff, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche2
Stundensatz des Vormunds3
Aufwendungsersatz des Vormunds4
Vergütung und Aufwendungsersatz für Vormundschaftsvereine5
Vergütung und Aufwendungsersatz für das Jugendamt6
Abschnitt 2
Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers
Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers7
Höhe der Vergütung; Verordnungsermächtigung8
Fallpauschalen9
Gesonderte Pauschalen10
Aufwendungsersatz11
Sonderfälle der Betreuung12
Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine13
Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer und Betreuungsbehörde14
Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung15
Zahlung aus der Staatskasse, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche16
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern und beruflichen Betreuern17
Abschnitt 4
Übergangsregelungen
Übergangsregelung18
Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes bereits berufsmäßig Betreuungen geführt haben19
Anlage
(zu § 8 Absatz 1)Anlage

Artikel 10 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882, 2022 S. 959)