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  • ab 01.08.2000 (aktuelle Fassung)

§ 14 APO-WbK - Ausbildung, Richtlinien und Lehrpläne

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg - APO-WbK)
Amtliche Abkürzung
APO-WbK
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

Die Ausbildung wird nach erwachsenenpädagogischen Grundsätzen gestaltet. Es gelten die von der obersten Schulaufsichtsbehörde für die jeweiligen Bildungsgänge erlassenen Richtlinien und Lehrpläne. Diese berücksichtigen die Lebens- und Berufserfahrung der Studierenden.