§ 5 THWG - Beirat
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz - THWG)
- Redaktionelle Abkürzung
- THWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 215-10
Beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ein Beirat aus Vertretern des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Wirtschaft und der THW-Bundesvereinigung gebildet, der das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in grundsätzlichen Angelegenheiten des Technischen Hilfswerks berät. Das Bundesministerium des Innern erlässt eine Geschäftsordnung, die Näheres regelt.