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§ 13 VerfGG

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Redaktionelle Abkürzung
VerfGG,HH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
1104-1

Die Mitglieder des Verfassungsgerichts erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung, und zwar

die Präsidentin bzw. der Präsident600 Deutsche Mark
das sie oder ihn vertretende Mitglied450 Deutsche Mark
die übrigen Mitglieder des Verfassungsgerichts400 Deutsche Mark
die übrigen vertretenden Mitglieder200 Deutsche Mark.