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§ 5 SächsAG G 10

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes im Freistaat Sachsen (SächsAG G 10)
Amtliche Abkürzung
SächsAG G 10
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
12-2

Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 des Grundgesetzes und nach Artikel 27 der Verfassung des Freistaates Sachsen und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen werden durch dieses Gesetz eingeschränkt.