Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA).

Bibliographie

Titel
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA).
Amtliche Abkürzung
SchulG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2231.1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018 (GVBl. S. 244) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2022 (GVBl. LSA S. 149) (2)

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt
Erziehungs- und Bildungsauftrag, Geltungsbereich
Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule1
Geltungsbereich2
Zweiter Abschnitt
Gliederung des Schulwesens
Gliederung des Schulwesens3
Grundschule4
Sekundarschule5
Gesamtschule5a
Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt5b
Gymnasium6
Schulen des zweiten Bildungsweges7
Förderschule8
Förderzentren8a
Berufsbildende Schulen9
Bildungsstandards, Rahmenrichtlinien, Lehrpläne und Stundentafeln10
Zulassung und Einführung von Lernmitteln10a
Schulversuche11
Qualitätssicherung11a
Errichtung von Ganztagsschulen, schulische Angebote außerhalb des Unterrichts12
Jahrgangsübergreifender Unterricht, Bildung von Anfangsklassen13
Dritter Abschnitt
Schulen in freier Trägerschaft
Verhältnis zum öffentlichen Schulwesen14
Bezeichnung der Schulen in freier Trägerschaft15
Ersatzschulen16
Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Mitglieder der Schulleitung16a
Anerkannte Ersatzschulen17
Finanzhilfe18
Umfang der Finanzhilfe18a
Ergänzungsschulen18b
Untersagung der Errichtung oder Fortführung18c
Anerkannte Ergänzungsschulen18d
Verordnungsermächtigungen18e
Finanzielle Förderung18f
Berichtspflicht der Landesregierung18g
Vierter Abschnitt
Religionsunterricht, Ethikunterricht
Religions- und Ethikunterricht19
Einsichtnahme in den Religionsunterricht20
Teilnahme am Religionsunterricht und Ethikunterricht21
Fünfter Abschnitt
Schulentwicklungsplanung, Schuljahr und Ferien
Schulentwicklungsplanung22
Schuljahr und Ferien23
Zweiter Teil
Schulverfassung
Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schule24
Entscheidungen der Schule25
Stellung der Schulleiterin und des Schulleiters26
Aufgaben der Konferenzen27
Verteilung der Aufgaben der Konferenzen28
Zusammensetzung und Verfahren der Konferenzen29
Dritter Teil
Lehrerinnen und Lehrer und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Allgemeines30
Fort- und Weiterbildung30a
Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter31
Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter32
Vierter Teil
Schülerinnen und Schüler
Recht auf Bildung33
Wahl und Wechsel des Bildungsweges34
Regelung des Bildungsweges35
Fünfter Teil
Schulpflicht
Allgemeines36
Beginn der Schulpflicht37
Gesundheitspflege und Prävention38
Besuch von Förderschulen und Sonderunterricht39
Dauer und Ende der Schulpflicht40
Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche41
(weggefallen)42
Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten und Ausbildenden43
Ordnungsmaßnahmen44
Durchsetzung der Schulpflicht44a
Sechster Teil
Schülervertretung
Erster Abschnitt
Schülervertretung in der Schule
Allgemeines45
Schülerinnen- und Schülervertretungen an Grundschulen45a
Klassenverband46
Schülerrat47
Die Schülervollversammlung47a
Wahlen und Ausscheiden48
Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule49
Zweiter Abschnitt
Schülervertretung in Gemeinden und Landkreisen
Gemeinde- und Kreisschülerräte50
Wahlen und Ausscheiden51
Aufgaben der Gemeinde- und Kreisschülerräte52
Finanzierung der Schülervertretungen53
Herausgabe von Schülerzeitungen54
Siebenter Teil
Elternvertretung
Erster Abschnitt
Elternvertretung in der Schule
Allgemeines55
Klassenelternschaften und Klassenelternvertretungen56
Schulelternrat57
Wahlen und Ausscheiden58
Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule59
Zweiter Abschnitt
Eltern Vertretung in Gemeinden und Landkreisen
Gemeinde- und Kreiselternräte60
Wahlen und Ausscheiden61
Aufgaben der Gemeinde- und Kreiselternräte62
Dritter Abschnitt
Finanzierung der Elternvertretungen
Kosten63
Achter Teil
Schulträgerschaft
Schulträgerschaft64
Schulträger65
Zusammenschlüsse von Schulträgern66
(weggefallen)67
(weggefallen)68
Neunter Teil
Aufbringung der Kosten
Personalkosten69
Sachkosten70
Schülerbeförderung71
Lernmittelkosten72
Schulspeisung72a
Förderung des Schulbaus durch das Land73
Beteiligung der Landkreise an den Schulbaukosten74
Sonstige Kosten74a
Zehnter Teil
Vertretungen bei der obersten Schulbehörde und Landesschulbeirat
Erster Abschnitt
Zusammensetzung und Aufgaben
Allgemeines75
Landeselternrat76
Landesschülerrat77
Landesschulbeirat78
Zweiter Abschnitt
Verfahrensvorschriften
Amtsdauer, Wahlen und Ausscheiden79
Verfahren80
Kosten81
Elfter Teil
Staatliche Schulbehörden
Schulbehörden82
Aufgaben83
Zwölfter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten84
Verarbeitung personenbezogener Daten84a
Schulbezogene statistische Erhebungen84b
Automatisierte zentrale Schülerdatei84c
Schülerlaufbahnstatistiken84d
Aufbewahrung, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung84e
IT-gestütztes Schulverwaltungsverfahren84f
Einschränkung von Grundrechten84g
Aufhebungsermächtigung85
Übergangsregelungen für die Ersatzschulen86
(weggefallen) 86a
(weggefallen) 86b
Übergangsregelung zu § 2 Abs. 486c
Übergangsvorschrift zu § 79 Abs. 186d
(weggefallen) 86e
(weggefallen) 86f
Inkrafttreten87

Bekanntmachung der Neufassung des Schulgesetzes des Landes Sachsen Anhalt

Vom 9. August 2018 (GVBl. S. 244)

Aufgrund des § 2 des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. Juli 2018 (GVBl. LSA S. 224) wird nachstehend der Wortlaut des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der vom 1. August 2018 an geltenden Fassung bekannt gemacht.

Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    die Fassung der Bekanntmachung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Februar 2013 (GVBl. LSA S. 68),

  2. 2.

    den am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Artikel 7 des Gesetzes über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt vom 24. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 350, 358),

  3. 3.

    den am 4. März 2016 in Kraft getretenen Artikel 8 des Zweiten Gesetzes über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt vom 25. Februar 2016 (GVBl. LSA S. 89, 94),

  4. 4.

    den am 1. August 2018 in Kraft getretenen § 1 des eingangs genannten Gesetzes.

Nach § 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2022 (GVBl. LSA S. 149) wird durch § 1 Nr. 1 das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes und des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eingeschränkt.