Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz - LGG)
Amtliche Abkürzung
LGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
218-1

Vom 4. Juli 1994 (GVBl. I S. 254)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 10)

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Ziel des Gesetzes1
Geltungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Grundsätze4
Zweiter Abschnitt
Frauenförderung im öffentlichen Dienst
Erstellung von Gleichstellungsplänen5
Mindestinhalt des Gleichstellungsplanes6
Ausschreibung von Stellen und Funktionen7
Auswahlverfahren8
Einstellung und beruflicher Aufstieg9
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz9a
Ausbildung10
Fortbildung11
Gremien12
Sprache13
Dritter Abschnitt
Frauenförderung durch öffentliche Auftragsvergabe und staatliche Leistungsgewährung
Auftragsvergabe14
Staatliche Leistungsgewährung15
Vierter Abschnitt
Familiengerechte Arbeitszeit
Familie und Lebensgemeinschaften16
Beurlaubung17
Teilzeitbeschäftigte18
Individuelle Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung19
Fünfter Abschnitt
Gleichstellungsbeauftragte
Landesgleichstellungsbeauftragte19a
Aufgaben und Rechte der Landesgleichstellungsbeauftragten19b
Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten20
Widerruf der Bestellung21
Aufgaben und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten22
Widerspruchsrecht23
Gerichtliches Verfahren23a
Dienstliche Stellung24
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte25
Sechster Abschnitt
Berichtspflicht, Übergangs- und Schlussvorschriften
Berichtspflicht26
(Inkrafttreten)27