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  • ab 06.09.2002 (aktuelle Fassung)

Anhang 1 32. BImSchV

Bibliographie

Titel
32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)
Amtliche Abkürzung
32. BImSchV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-8-32

Nachstehende Geräte und Maschinen fallen nach § 1 in den Anwendungsbereich der Verordnung.

Legende:
Nr.=Ordnungsnummer des Gerätes oder der Maschine, entsprechend der Auflistung in Anhang I der Richtlinie 2000/14/EG
Gerät/Maschine=Art des Gerätes und der Maschine, ggf. mit Leistungswerten
Sp. 1=Spalte 1, entsprechend dem Anwendungsbereich von Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG
Sp. 2=Spalte 2, entsprechend dem Anwendungsbereich von Artikel 13 der Richtlinie 2000/14/EG
X in der Spalte 1 bzw. 2=Gerät oder Maschine fällt in den Anwendungsbereich der Spalte 1 bzw. der Spalte 2

Nr.Gerät/MaschineSp. 1Sp. 2
01Hubarbeitsbühne mit VerbrennungsmotorX
02FreischneiderX
03Bauaufzug für den Materialtransport mit
03.1VerbrennungsmotorX
03.2ElektromotorX
04BaustellenbandsägemaschineX
05BaustellenkreissägemaschineX
06Tragbare MotorkettensägeX
07Kombiniertes Hochdruckspül- und SaugfahrzeugX
08Verdichtungsmaschine in der Bauart von
08.1Vibrationswalzen und nichtvibrierende Walzen, Rüttelplatten und VibrationsstampferX
08.2ExplosionsstampferX
09Kompressor (< 350 kW)X
10Handgeführter Betonbrecher und Abbau-, Aufbruch- und SpatenhammerX
11Beton- und MörtelmischerX
12Bauwinde mit
12.1VerbrennungsmotorX
12.2ElektromotorX
13Förder- und Spritzmaschine für Beton und MörtelX
14FörderbandX
15FahrzeugkühlaggregatX
16Planiermaschine (< 500 kW)X
17BohrgerätX
18Muldenfahrzeug (< 500 kW)X
19Be- und Entladeaggregat von Silo- oder TankfahrzeugenX
20Hydraulik- und Seilbagger (< 500 kW)X
21Baggerlader (< 500 kW)X
22AltglassammelbehälterX
23Grader (< 500 kW)X
24Grastrimmer/GraskantenschneiderX
25HeckenschereX
26HochdruckspülfahrzeugX
27HochdruckwasserstrahlmaschineX
28HydraulikhammerX
29HydraulikaggregatX
30FugenschneiderX
31Müllverdichter, der Bauart nach ein Lader mit Schaufel
(< 500 kW)
X
32Rasenmäher (mit Ausnahme vonX
- land- und forstwirtschaftlichen Geräten
-Mehrzweckgeräten, deren Hauptantrieb eine installierte Leistung von mehr als 20 kW aufweist)
33Rasentrimmer/RasenkantenschneiderX
34LaubbläserX
35LaubsammlerX
36Gegengewichtsstapler mit Verbrennungsmotor
36.1geländegängiger Gabelstapler (Gegengewichtsstapler auf Rädern, der in erster Linie für naturbelassenes gewachsenes und aufgewühltes Gelände, z.B. auf Baustellen, bestimmt ist)X
36.2sonstiger Gegengewichtsstapler mit einer Tragfähigkeit von höchstens 10 Tonnen, ausgenommen Gegengewichtsstapler, die speziell für die Containerbeförderung gebaut sindX
37Lader (< 500 kW)X
38MobilkranX
39Rollbarer MüllbehälterX
40Motorhacke (< 3 kW)X
41Straßenfertiger
41.1ohne HochverdichtungsbohleX
41.2mit HochverdichtungsbohleX
42RammausrüstungX
43RohrlegerX
44PistenraupeX
45Kraftstromerzeuger
45.1< 400 kWX
45.2>= 400 kWX
46KehrmaschineX
47MüllsammelfahrzeugX
48StraßenfräseX
49VertikutiererX
50Schredder/ZerkleinererX
51Schneefräse (selbstfahrend, ausgenommen Anbaugeräte)X
52SaugfahrzeugX
53TurmdrehkranX
54GrabenfräseX
55TransportbetonmischerX
56Wasserpumpe (nicht für Unterwasserbetrieb)X
57SchweißstromerzeugerX