§ 106 SächsGemO - Weitere Aufgaben der örtlichen Prüfung

Bibliographie

Titel
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Amtliche Abkürzung
SächsGemO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
230-1

(1) Weitere Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sind

  1. 1.

    die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Gemeinde zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,

  2. 2.

    die Kassenüberwachung, insbesondere die Vornahme der Kassenprüfungen bei der Gemeindekasse und den Sonderkassen,

  3. 3.

    die Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensbestände der Gemeinde und ihrer Sondervermögen,

  4. 4.

    die Mitwirkung bei der Prüfung der Programme für die Automation im Finanzwesen nach § 87 Abs. 2.

(2) Das Rechnungsprüfungsamt kann ferner folgende Aufgaben wahrnehmen:

  1. 1.

    die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung,

  2. 2.

    die Prüfung der Vergaben,

  3. 3.

    die Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe und anderer Einrichtungen der Gemeinde,

  4. 4.

    die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei den Sonderkassen,

  5. 5.

    die Prüfung der Betätigung der Gemeinde in Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, und

  6. 6.

    die Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen, die sich die Gemeinde bei einer Beteiligung, bei der Hergabe eines Darlehns oder sonst vorbehalten hat.

Der Gemeinderat kann dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen.