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  • ab 01.01.1974 (aktuelle Fassung)

Art. 7 ErbStRRefG - Sonderregelung bei Auflösung von bestehenden Familienstiftungen und Vereinen

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts
Redaktionelle Abkürzung
ErbStRRefG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-8-2-1

Bei Auflösung einer Stiftung oder eines Vereins im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vor dem 1. Januar 1984 wird der Besteuerung der zuletzt Berechtigten der Vomhundertsatz der Steuerklasse I zugrunde gelegt. Auf Antrag ist die Besteuerung nach § 10 Abs. 2 des Erbschaftsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 187) durchzuführen.